Mediation bei Erbstreitigkeiten
Streitigkeiten können in vielfältigen Situationen entstehen, sowohl nach einem Todesfall als auch schon bei vorzeitigen Zuwendungen unter Lebenden.
Alle Streitfragen können mit Hilfe eines Mediators/in am runden Tisch besprochen und gelöst werden.
- Unternehmensübertragungen und -fortführungen
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Übertragung von Vermögen (z.B. Häuser, Kapitalanlagen) von Eltern auf Kinder noch zu Lebzeiten
- Entwicklung einer individuellen Erbregelung unter Einbeziehung der Erben
- Entwicklung von Vorsorgevollmachten
|